Schulabschlüsse in der Mittelschule

Die Mittelschule als eine weiterführende Schule eröffnet mit ihren Abschlüssen den unmittelbaren Zugang zur beruflichen Ausbildung wie auch zu weiteren Bildungsgängen und Berufszielen. Sie bietet vier Abschlüsse an:

Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule

Dieser ist erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 im Abschlusszeugnis der Mittelschule die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5.
Wer den erfolgreichen Mittelschulabschluss nicht als Mittelschüler erworben hat, kann diesen nachträglich durch eine Leistungsfeststellung erwerben. Die Leistungsfeststellung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik sowie nach Wahl des Bewerbers auf zwei der Fächer Englisch, Natur und Technik (NT), Geschichte/Politik/Geografie (GPG) und Wirtschaft und Beruf (WiB). Für Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache (Arabisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch, ggf. auch weitere). Für Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Letzteres gilt für Aussiedler entsprechend.
Der erfolgreiche Mittelschulabschluss ist auch nachgewiesen, wenn in der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Fächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens einem Fach eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Der Bewerber erhält auf Antrag ein Zeugnis.

 


 

Den erfolgreichen Mittelschulabschluss der Praxisklasse

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse (nicht an unserer Schule möglich) besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung zu erlangen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser beträgt.

 


 

Den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule ("Quali")

Dieser kann durch eine freiwillige besondere Leistungsfeststellung erreicht werden und umfasst folgende Fächer:

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache (Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch, ggf. auch weitere).

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Letzteres gilt für Aussiedlerschüler entsprechend. Diese beiden Regelungen gelten auch für externe Bewerber.

Über den Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erhalten die Mittelschüler zusätzlich zum Abschlusszeugnis der Mittelschule ein besonderes Zeugnis. Dieses enthält die Gesamtbewertung und die Gesamtnoten in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung. Bei der Bildung der Gesamtnoten werden die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung gleich gewichtet.

Nähere Informationen zur Gewichtung der Leistungen sowie einen "Qualirechner" finden Sie hier.

An der besonderen Leistungsfeststellung können auch andere Bewerber (Externe) teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden. Allerdings ist die Regelung der Teilnahme von Schülern anderer Schularten vom Kultusministerium in der Absicht geschaffen worden, solchen Schülern aus dem Gymnasium, der Realschule und der Wirtschaftsschule die Chance zu geben, den qualifizierenden Mittelschulabschluss zu erlangen, bei denen der Erwerb des Schulabschlusses an ihrer Schulart zweifelhaft ist. Schüler, die den mittleren Schulabschluss an ihrer Schulart voraussichtlich ohne Schwierigkeiten erreichen werden, sind nicht diejenigen, an die bei dieser Regelung gedacht war. Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen.
Anmeldungen sind möglich bis 01. März eines Jahres an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Der qualifizierende Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler oder der externe Bewerber in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Mittelschüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer Englisch, Sport, Musik, Kunst, Technik, WiK, ES oder Informatik der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. Die Teilnahme setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Bei Teilnahme von Mittelschülern nur in einem Fach oder mehreren dieser Fächer werden die erzielten Gesamtnoten in das Abschlusszeugnis oder in das Jahreszeugnis (bei Nichtbestehen der 9. Klasse) aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führen; insoweit wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt vermerkt: "Im Fach/In den Fächern … hat er/sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen."

 


 

Den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ("Mittlere Reife")

Dieser wird erreicht durch den Besuch der Jahrgangsstufe 10 (M10-Klasse) oder der Vorbereitungsklasse II im Rahmen des Neun plus Zwei-Angebotes der Mittelschule und einer Abschlussprüfung am Ende des Schuljahres.
Die Abschlussprüfung umfasst:

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 (M9- oder M10-Klasse) gestellt und genehmigt worden ist.
Die Gesamtnote in den Prüfungsfächern wird aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt, ausgenommen Muttersprache. In den Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.
An der Abschlussprüfung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden. Die Bewerber müssen den Antrag unter Angabe des von ihnen gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Mittelschule stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gegenstand der Abschlussprüfung sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Projektprüfung, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE), Physik/Chemie/Biologie (PCB) sowie nach Wahl des Bewerbers eines der Wahlpflichtfächer und Wahlfächer.

Die Gesamtnote der Abschlussprüfung ergibt sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.

Schulanaloge Institutionen, die auf einen Schulabschluss an der Mittelschule vorbereiten, kooperieren – v.a. wegen der Projektprüfungen – mit einer oder mehreren Mittelschulen.

Darüber hinaus können Mittelschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung auf zwei weiteren Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben: