Der qualifizierende Mittelschulabschluss

Der qualifizierende Mittelschulabschluss ist eine besondere Leistungsfeststellung, der man sich freiwillig als zusätzliche Prüfung und als Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen am Ende der 9. Klasse unterziehen kann. Die schulrechtlichen Regelungen zur Durchführung und zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses finden sich in der Mittelschulordnung (MSO) § 23-28:

 


 

Prüfungsfächer der besonderen Leistungsfeststellung (Quali):

FachArt der PrüfungAufgabenstellungGewichtung PrüfungGewichtung Jahresfortgang
Deutsch schriftlich
(Textarbeit und Rechtschreiben)
zentral doppelt doppelt
Mathematik schriftlich
Teil A: Kopfrechenteil ohne Hilfsmittel)
Teil B: mit Formelsammlung und Taschenrechner
zentral doppelt doppelt
Englisch
oder NT
oder GPG
schriftlich/mündlich
schriftlich
schriftlich
zentral/Schule
Schule
Schule
doppelt doppelt
Projekt Projektprüfung im berufsorientierenden Zweig Schule doppelt -
WiB (im Projekt enthalten) - (im Projekt) einfach
Technik
oder ES
oder WiK
(im Projekt enthalten) - (im Projekt) einfach
Wahlfach (Sport, Kunst, Musik, Informatik, Religion, Ethik) Praktisch/schriftlich/mündlich je nach Fach Schule einfach einfach

 


 

Der Quali wurde bestanden bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser (gut bestanden bzw. sehr gut bestanden).

In einer anschließend downloadbaren Excel-Tabelle kann selbst ein Beispiel durchgerechnet werden:

Wurde der Notenschnitt von 3,0 knapp verfehlt, kann man sich noch einer mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik unterziehen, die unter Umständen die Prüfungsnote anheben kann, wenn sie zwei Noten besser als die schriftliche Prüfung ist.