Regelungen zum Distanzunterricht

Aus dem KMS „Rahmenkonzept für den Distanzunterricht“ vom 01.09.2020:

„Der Distanzunterricht (Unterricht zu Hause) soll durch Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und direkten Kontakt flächendeckend weiter an Qualität gewinnen. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte … sollen sich darauf verlassen können, dass der Distanzunterricht den Wegfall des Präsenzunterrichts so gut es geht auffängt und einen hohen Grad an Verbindlichkeit aufweist.“

„Durch die mittlerweile erfolgte Anpassung des § 19 Abs. 4 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) ist ein konkreter Rechtsrahmen für die Durchführung von Distanzunterricht geschaffen worden. Mit § 18a BaySchO wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Beratung und Beschlussfassung schulischer Gremien auch auf digitalem Weg oder per Telefon zu ermöglichen. Auch die Durchführung mündlicher Leistungsnachweise im Distanzunterricht ist auf dieser Basis möglich.“

Um nun für einen solchen Distanzunterricht gut vorbereitet zu sein, gelangen Sie durch einen Klick auf das Bild zu einer Zusammenfassung des KMS, die Ihnen aufzeigt und erklärt, welche Regelungen unsere Schule in einer solchen Situation anwenden wird. 

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